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§ 6b - Fonds

Aktueller Hinweis:

Der Gesetzgeber hat seine Planungen, gravierende Einschnitte beim § 6b/c EStG vorzunehmen, vorerst aufgegeben. Interessierte Anleger haben daher auf absehbare Zeit weiterhin die Möglichkeit, ihre Rücklage in einen § 6b-Fonds zu übertragen und somit noch von den bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen zu profitieren.

Die aktuellen § 6b-Fonds finden Sie auf unserer Übersicht.

 

In Anlehnung an § 6b EStG leitet sich die Bezeichnung § 6b-EStG - (Rücklagen) - Fonds ab. Mit der Bezeichnung soll auf die besonderen Möglichkeiten des entsprechenden Fonds hingewiesen werden, den Anforderungen des § 6b EStG bestmöglich zu genügen.

Auflösung von Rücklagen nach § 6b EStG

Bei der Veräußerung von Betriebsvermögen kommt es sehr häufig zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven. Dementsprechend fallen Steuern an. Ein Großteil des Verkaufserlöses geht verloren.

Um dies zu vermeiden und um Investitionsanreize zu setzen, hat der Gesetzgeber in § 6b EStG eine Reihe von Veräußerungstatbeständen begünstigt, bei denen er erlaubt, den anfallenden Gewinn auf ein anderes Wirtschaftsgut zu übertragen oder vorübergehend in eine Rücklage zu stellen. Die Steuerlast kann vermieden bzw. beträchtlich reduziert werden.

Investitionen in gewerbliche Beteiligungen ermöglichen es, die Steuerlast erheblich zu verringern, dadurch Liquidität zu gewinnen und sich zudem an einem interessanten Fondsprojekt zu beteiligen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Rücklagenauflösung".

Begünstigter Personenkreis

  • Land- und Forstwirte
  • Gewerbetreibende
  • Angehörige freier Berufe

Mögliche Investitionsobjekte

  • Deutsche Immobilienfonds
  • Schiffsbeteiligungen
  • Immobilienleasingfonds
  • Sonstige gewerblich geprägte Fonds

Wenn Sie sich für das Thema Reinvestitionen und Rücklagenauflösung und die damit einhergehenden Anlagemöglichkeiten interessieren, sollten Sie sich der Chancen und Risiken bewusst sein.

Über die Fondsvermittlung OPC GmbH haben Sie die Möglichkeit, nahezu alle derzeit verfügbaren § 6b-Fonds zu zeichnen.

§ 6b Fonds bieten wir u.a. von folgenden Initiatoren an: Fonds & Vermögen, Fundus, SachsenFonds, SLC

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