§ 6b - Fonds
Aktueller Hinweis:
Der Gesetzgeber plant derzeit gravierende Einschnitte beim § 6b/c EStG. Für die meisten Anleger wird es die Möglichkeit einer vorübergehenden Steuervermeidung durch Rücklagenübertragung in einen § 6b-Fonds voraussichtlich bereits ab Herbst 2010 nicht mehr geben. Interessierte Anleger sollten daher möglichst rasch die Möglichkeit nutzen, ihre Rücklage in einen § 6b-Fonds zu übertragen und somit noch von den bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen zu profitieren.
Die aktuellen § 6b-Fonds finden Sie auf unserer Übersicht.
In Anlehnung an § 6b EStG leitet sich die Bezeichnung § 6b-EStG - (Rücklagen) - Fonds ab. Mit der Bezeichnung soll auf die
besonderen Möglichkeiten des entsprechenden Fonds hingewiesen werden, den Anforderungen des § 6b EStG bestmöglich zu
genügen.
Auflösung von Rücklagen nach § 6b EStG
Bei der Veräußerung von Betriebsvermögen kommt es sehr häufig zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven. Dementsprechend
fallen Steuern an. Ein Großteil des Verkaufserlöses geht verloren.
Um dies zu vermeiden und um Investitionsanreize zu setzen, hat der Gesetzgeber in § 6b EStG eine Reihe von
Veräußerungstatbeständen begünstigt, bei denen er erlaubt, den anfallenden Gewinn auf ein anderes Wirtschaftsgut
zu übertragen oder vorübergehend in eine Rücklage zu stellen. Die Steuerlast kann vermieden bzw. beträchtlich reduziert
werden.
Investitionen in gewerbliche Beteiligungen ermöglichen es, die Steuerlast erheblich zu verringern, dadurch Liquidität zu gewinnen
und sich zudem an einem interessanten Fondsprojekt zu beteiligen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der
Rubrik "Rücklagenauflösung".
Begünstigter Personenkreis
- Land- und Forstwirte
- Gewerbetreibende
- Angehörige freier Berufe
Mögliche Investitionsobjekte
- Deutsche Immobilienfonds
- Schiffsbeteiligungen
- Immobilienleasingfonds
- Sonstige gewerblich geprägte Fonds
Wenn Sie sich für das Thema Reinvestitionen und Rücklagenauflösung und die damit einhergehenden Anlagemöglichkeiten interessieren,
sollten Sie sich der Chancen und Risiken bewusst sein.
Über die Fondsvermittlung OPC GmbH haben Sie die Möglichkeit, nahezu alle derzeit verfügbaren § 6b-Fonds zu zeichnen.
§ 6b Fonds bieten wir u.a. von folgenden Initiatoren an: Fonds & Vermögen, Fundus, Hahn Fonds, SLC
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