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Bundesrat plant einschneidende Gesetzesnovelle bei § 6b-Fonds
Der Bundesrat plant ab Herbst 2010 die Einschränkung der Reinvestitionsmöglichkeit für Rücklagen gemäß § 6b/c EStG. Dies geht aus der Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 09. Juli 2010 hervor. Übertragungen von §6b/c-Rücklagen wären demnach in Zukunft nur noch möglich, wenn die übertragene Rücklage aus dem Verkauf eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes stammt und dieses Grundstück oder Gebäude in den vergangenen sechs Jahren vor der Veräußerung ausschließlich für Vermietungs- und Verpachtungszwecke genutzt wurde. Ziel des Gesetzgebers ist die Schließung von „Steuerschlupflöchern“ für Personenkreise, die Reinvestitionen auch abseits ihres originären Geschäftsbetriebes tätigen konnten und steuerlich begünstigt wurden. Rasches Handeln empfiehlt sich insbesondere für Landwirte, die durch den Verkauf von Betriebsvermögen Rücklagen zur Investition in § 6b-Fonds gebildet haben, jedoch noch keinen entsprechenden § 6b-Fonds gezeichnet haben. Sollte das Gesetz planmäßig im Oktober in Kraft treten, könnte im schlimmsten Fall die Versteuerung der Rücklagen und stillen Reserven drohen. Sicherheit hat hier nur, wer noch fristgerecht einen attraktiven § 6b-Fonds wie den Hannover Leasing Vermögenswerte 5 zeichnet. Zur Übersicht der aktuellen Meldungen
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