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21.06.2010 | Voigt & Collegen

Solarfonds Voigt & Collegen SolEs 22 von Diskussion um Vergütungsreduzierung nicht betroffen

In Spanien wird zur Zeit diskutiert, ob und ggf. in welcher Höhe die Einspeisevergütung auch für bereits bestehende Solaranlagen nach dem alten Fördertarif RD 661/2007 rückwirkend reduziert werden soll. Der Tarif gilt für Solaranlagen, die bis 28. September 2008 ans Netz angeschlossen wurden. Er vergütet den hier produzierten Strom mit einer besonders hohen Förderung von derzeit mehr als 47 Eurocent pro Kilowattstunde.

Der Solarfonds Voigt & Collegen SolEs 22 ist, das stellte der Initiator jetzt klar, allerdings von dieser Diskussion nicht betroffen. Der Fonds hat, ebenso wie sein Vorgänger SolEs 21, in Spanien ausschließlich in solche Solaranlagen investiert, die bereits nach dem neueren Fördertarif RD 1578/2008 vergütet werden. Dessen Vergütungssätze liegen ca. 40 % unter denen des gegenwärtig diskutierten Fördertarifs RD 661/2007 und damit sogar unter vergleichbaren Vergütungssätzen in der Deutschland. Bei diesem neueren Tarif wird keine rückwirkende Reduzierung diskutiert.
Weitere Informationen zur Beteiligung SolEs 22 von Voigt & Collegen


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