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HCI Energy 2 Solar

Umweltfonds

Dieser Fonds ist bereits platziert!

Aktuelle Beteiligungsangebote im Bereich Umweltfonds finden Sie in unserer Fondsübersicht.
Energy 2 Solar
Initiator HCI
Fondssegment Umweltfonds
Fondskategorie Solarfonds
Fondsobjekte Mehrere Solarparks in Deutschland
Prognostizierte Ausschüttungen
ansteigend von… auf…
6,0 % - 32,9 %
Laufzeit 21 Jahre
Emissionsjahr 2010

Porträt

Fondskonzeption

Die Vermögensanlage HCI Energy 2 Solar eröffnet Anlegern die Möglichkeit, sich mittelbar an mehreren Solarparks in Deutschland zu beteiligen. Hierzu investiert der Anleger seine Zeichnungssumme in die HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG („Beteiligungsgesellschaft“), die sich ihrerseits als Kommanditistin unmittelbar an Solarpark-KGs beteiligt.

Zum Prospektaufstellungsdatum hält die Beteiligungsgesellschaft 100% der Anteile an den Solarpark-Kommanditgesellschaften HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG („Solarpark-KG I“) sowie HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG („Solarpark-KG II“), die wiederum je einen Solarpark erworben haben.

Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde als Semi-Blindpool konzipiert, d. h. die Beteiligungsgesellschaft kann zusätzlich zu den zwei bereits erworbenen Solarparks Anteile an weiteren inländischen Solarparks erwerben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die zu erwerbenden Solarparks somit teilweise noch nicht fest. Die Auswahl weiterer Solarparks soll während bzw. nach der Platzierungsphase erfolgen. Investiert werden soll sowohl in Bestandsanlagen als auch in noch zu errichtende Solarparks auf Dach- und Freiflächen.

Laufzeit

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Geplant ist eine Laufzeit bis zum 31.12.2030. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2030, möglich.

Marktumfeld des Fonds HCI Energy 2 Solar

Im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien und der Sicherstellung einer dauerhaft lebenswerten Umwelt hat die Solarenergie eine zentrale Bedeutung eingenommen. Aufgrund der Tatsache, dass fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Erdöl nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, wurden insbesondere in den vergangenen Jahren die Bemühungen zur Erzeugung umweltschonenden und nachhaltigen Stroms mittels erneuerbarer Energien verstärkt.

Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wurden Anfang der neunziger Jahre in Deutschland über das Stromeinspeisegesetz rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Grundlage des so genannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes („EEG“) bilden. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Eine Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stellt die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie – die sogenannte Photovoltaik – dar.

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