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ConTrust Energiefonds 2

Umweltfonds
Über den Fondsvermittler OPC haben Sie die Möglichkeit, die Beteiligung Energiefonds 2 von ConTrust sowie nahezu alle weiteren geschlossenen Fonds zu zeichnen.

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Energiefonds 2
Initiator ConTrust
Fondssegment Umweltfonds
Fondskategorie Sonstige
Fondsobjekte Unternehmen mit Geschäftstätigkeit im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz, Schwerpunkt Biomasseheizkraftwerke
Prognostizierte Ausschüttungen
ansteigend von… auf…
8 % - 10 %
Mindestanlage 5.000 EUR
Einzahlungstermine 100 % nach Beitritt
Laufzeit 25 Jahre
Bemerkung Vorzeitige Kündigung nach 11 Jahren möglich

Porträt

Investitionsvorteile

  • kein Fertigstellungsrisiko für die Investition
  • der Beteiligung steht ein unmittelbarer Substanzwert gegenüber
  • wirtschaftliche als auch technische Daten sind bekannt
  • zeitnahe Erträge bzw. Renditen sind möglich
  • Stoffstromverträge sind in ihrer Qualität bekannt
  • Investitionskosten für Erweb/ Übernahme sind zum Teil erheblich niedriger als bei einem Neubau
  • Diversifikation, d.h. durch Investition in mehrere Investitionsprojekte ist das „Ein-Projekt-Risiko“ erheblich minimiert
  • Investition überwiegend kapitalmarktunabhängig wegen gesetzlicher Preis- und Abnahmegarantien

Konzeption des ConTrust Energiefonds 2

Die Gesellschaft plant, ihr Gesellschaftskapital und der Gesellschaft als Anlageinvestition zur Verfügung stehenden Gesellschaftereinlagen in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) ausüben. Hierbei soll sich vorrangig an Biomasseheizkraftwerke beteiligt werden. Biomasseheizkraftwerke vereinen mehrere Energie- und Einnahmequellen in sich und wandeln den eingesetzten Rohstoff sehr effizient in Energie um.

Weiterhin plant die Gesellschaft Investitionen in den Anbau von Energiepflanzen oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Energiepflanzen anbauen oder mit ihnen handeln. Auch der Verkauf von eigenproduzierter CO2 Reduktion ist Bestandteil der Investition.

Der Anleger kann indirekt als Treugeber oder direkt als Kommanditist eine mitunternehmerische Beteiligung als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) an der Emittentin erwerben. Hierbei hat der Anleger die Wahl zwischen den Zeichnungsvarianten Volleinzahlung und Ratenzahlung.

Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt voraussichtlich ca. 25 Jahre, bis 31.12.2035. In Abhängigkeit von den ausgewählten Investitionen und deren Veräußerbarkeit am Markt kann sich die Laufzeit der Beteiligung auf mehrheitlichen Beschluss der Gesellschafter, gem. Gesellschaftsvertrag, auch verlängern. Eine Kündigung der Beteiligungsgesellschaft ist erstmals zum 31.12.2020 und nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Beteiligungssumme möglich.

Marktumfeld des ConTrust Energiefonds 2

Einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung im Energiesektor haben die politischen Rahmenbedingungen, die von Seiten der Regierung vorgegeben werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung alternativer Energietechniken ist dabei die Förderpolitik. Diese äußert sich in Verordnungen und Gesetzen, wie dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Biomasse-Verordnung (BiomasseV) und bedeutet für entsprechende Projekte staatlich garantierte Einnahmen über 20 Jahre.

Ausschüttungen

Die Anleger des ConTrust Energiefonds 2 können nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags die Auszahlung einer gewinnabhängigen Ausschüttung für das jeweils vorangegangene Jahr, erstmals für das dritte Jahr seiner Beteiligung, beantragen. Die Ausschüttungssätze betragen für das 3. - 10. Jahr 8% p. a., für das 11. - 25. Jahr 10% p.a.

Der Antrag muss für jedes Jahr jeweils neu gestellt werden und ist der Gesellschaft bis spätestens zum 30.09. des vorangegangenen Jahres schriftlich zu erklären. Vergisst der Anleger den Antrag zu stellen oder erfolgt dieser nicht bis zum maßgeblichen Termin, wird seitens der Gesellschaft davon ausgegangen, dass der Anleger nicht von seinem Entnahmerecht Gebrauch macht. In diesem Fall wird der auf den jeweiligen Anleger entfallende nicht entnommene Gewinn seinem Kapitalkonto I als neue Einlage gutgeschrieben. Diese Einlage ist sodann ebenfalls ergebnisberechtigt.

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