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MPC Capital MPC Best Select 10
 | Über den Fondsvermittler OPC haben Sie die Möglichkeit, die Beteiligung MPC Best Select 10 von MPC Capital sowie nahezu alle weiteren geschlossenen Fonds zu zeichnen.
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| MPC Best Select 10 |
| Initiator |
MPC Capital |
| Fondssegment |
Sonstige Fonds |
| Fondskategorie |
Dachfonds |
| Fondsobjekte |
Zielfonds aus den Bereichen Schiffe, Immobilien, Private Equity und Sonstige |
Prognostizierte Ausschüttungen
ansteigend von… auf… |
197 % insgesamt |
| Mindestanlage |
5.000 EUR |
| Einzahlungstermine |
100 % nach Beitritt |
| Laufzeit |
18 Jahre |
| Porträt |
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Mit einer Zeichnung des Fonds MPC Best Select 10 sind Anleger an verschiedenen elementaren Anlageklassen geschlossener Fonds beteiligt. Dies können z.B. Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Private-Equity-, Energie- und Rohstoff-, Infrastruktur- oder Flugzeugfonds sein.
Das Konzept beruht auf dem Grundgedanken der modernen Portfoliotheorie. Durch die richtige Kombination verschiedener Anlageformen können die Renditechancen eines Vermögensportfolios bei gleichzeitig optimierter Sicherheit steigen. Die Auswahl der Zielfonds erfolgt über die Zehnte MPC Vermögensstrukturfonds Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Fondsgesellschaft soll in geschlossene Fonds in Form von in Deutschland ansässigen Kommanditgesellschaften investieren. Dabei soll keine Anlageklasse mehr als 30% bezogen auf das Investitionskapital einnehmen.
Der Kapitalanleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an der Kommanditgesellschaft Zehnte MPC Best Select GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Emittentin“ genannt). Der Beitritt erfolgt mittelbar über die Treuhandgesellschaft.
Die Mindestzeichnungssumme der Beteiligung MPC Capital Best Select 10 soll EUR 5.000 betragen, höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.
Anleger des Fonds MPC Best Select 10 erzielen mit ihrer Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte unterliegen bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern der deutschen Einkommensbesteuerung.
Bei Investitionen beispielsweise in Immobilien und Energie- und Rohstoff-Fonds, die nicht in Deutschland getätigt werden, kann das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat der jeweiligen Anlageobjekte zugesprochen werden. Dabei ist in den meisten Fällen von einer Freistellung der im Ausland erzielten Einkünfte unter Berücksichtigung dieser Einkünfte beim Steuersatz des Anlegers auszugehen.
Für Schiffsbeteiligungsgesellschaften beispielsweise besteht die Möglichkeit zur pauschalen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer. Dadurch bleiben die laufenden Gewinne dieser Gesellschaften für die Anleger weitgehend steuerfrei. Veräußerungsgewinne im Rahmen von Immobilien- und Private-Equity-Investitionen sind nach dem vorliegenden Beteiligungskonzept grundsätzlich steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sind mit dem pauschal nach der Tonnagesteuer ermittelten Gewinn abgegolten. Die weiteren Veräußerungsgewinne unterliegen einem ermäßigten Steuersatz, sofern der gesamte Anteil veräußert wird. Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern.
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