Mit dem Beitritt zum FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds beteiligt sich der Anleger mit einem Teil seiner Fondseinlage direkt an wachstumsorientierten, ethisch (mit Rücksicht auf ökologische und soziale Gesichtspunkte) agierenden Unternehmen und an ausgewählten Unternehmensbeteiligungsprogrammen Dritter mit speziellen Investitionsund Branchenschwerpunkten, die im Einklang mit der ethischen Ausrichtung des Fonds stehen.
Der nicht für Beteiligungen und Liquiditätsreserve verwendete Teil der Fondseinlage wird in Versicherungsprodukte erstklassiger Versicherungsgesellschaften investiert, sofern der Anleger dies bei seinem Fondsbeitritt nicht ausdrücklich ausschließt (Verzicht auf Kapitalabsicherung). Hierbei soll das von den einzelnen Versicherungen erwirtschaftete Kapital den Wert der gesamten Fondseinlage des Zeichners erreichen und so dessen Kapitaleinsatz absichern.
Der Anleger kann dem Fonds sowohl als Treugeber (über die Treuhandkommanditistin) als auch direkt beitreten.
Anleger können dem FIDURA Rendite plus Ethik Fonds entweder als Einmalanleger oder als Ratenanleger beitreten. Die Mindesteinmalzahlung bei Vertragsschluss beträgt EUR 1.500. Die Gesamteinlage muss mindestens EUR 19.500 betragen. Die Ansparzeiten bewegen sich zwischen 0 und 180 Monaten. Die Einzahlungen erfolgen über die gesamte Laufzeit über gleich hohe Raten (Sonderzahlungen zusätzlich möglich).
Die geschäftsführende Kommanditistin hat nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Anleger beschlossen, die Frist für einen Beitritt (Zeichnungsfrist) zur FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG bis zum 31.12.2009 zu verlängern.
Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027 und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Geschäftsführung maximal zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Der FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds wird sich nicht an Unternehmen beteiligen, die
- Atomenergie oder Atomtechnologie erzeugen und/oder vermarkten
- Rüstungsgüter im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen) herstellen und/oder vermarkten oder mehr als 5% ihres Umsatzes mit auf militärische Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät erwirtschaften
- Frauen, soziale oder ethnische Minderheiten diskriminieren
- Teile ihrer Produktionsleistung durch Kinder- oder Zwangsarbeit erwirtschaften oder entsprechend produzierte Güter von Zulieferern beziehen
- Versuche an Wirbeltieren vornehmen oder unterstützen, es sei denn, sie sind durch rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz, Chemikalienprüfung, Medizin)
- ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigende Produkte erzeugen oder Produktionsweisen verwenden oder deren Erzeugung besonders fördern wie Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe, FCKW
- in ihrem Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) für ausgesprochen umwelt- und/oder gesundheitsschädliches Verhalten werben
- Tabak oder pornografische Inhalte produzieren und/ oder vermarkten bzw. sich auf dem Gebiet des Glücksspiels betätigen
- wiederholt oder andauernd gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Unternehmen, die nicht gegen obige Ausschlusskriterien verstoßen, sollen möglichst: - Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten (z. B. energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs und Transportsysteme, die sich aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen regenerativen Energiequellen speisen)
- Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung sein (z. B. Verlängerung der Lebensdauer von Produkten oder Verbesserung der Nutzungseffizienz in besonderem Maß)
- Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses sein (z. B. Herstellung und Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen auf besonders öko-effiziente und schadstoffarme Weise)
- Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses sein (z. B. Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in besonderem Maß).
|