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CFB Fonds CFB 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I

Flugzeugfonds

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CFB 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I
Initiator CFB Fonds
Fondssegment Flugzeugfonds
Fondsobjekte Airbus A319
Prognostizierte Ausschüttungen
ansteigend von… auf…
jeweils 9 %
Laufzeit 14 Jahre
Emissionsjahr 2010

Porträt

Investitionsvorteile des CFB 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I

  • Investition in einen Wachstumsmarkt
  • einer der weltweit am stärksten nachgefragten Flugzeugtypen
  • modernes Flugzeug mit hoher Drittverwendungsmöglichkeit: mehr als 100 Fluggesellschaften weltweit setzen auf diesen Flugzeugtypen
  • langfristiger Leasingvertrag mit Air Berlin
  • attraktive Ausschüttungen von durchgehend 9,0 % p.a. (gemäß Prognoserechnung „steuerfrei” bis einschließlich 2021), zzgl. rd. 100 % Veräußerungserlös
  • Währungsabsicherung: Vereinbarung kongruenter Leasingraten, Leasingrate fließt teilweise in Euro (Ausschüttung) und teilweise in USD (Kapitaldienst Darlehen)

Fondskonzeption

Der Anleger beteiligt sich an dem Erwerb eines Kurz- und Mittelstreckenflugzeugs vom Typ Airbus A319. Dieser gehört zur erfolgreichen A320 Familie des europäischen Herstellers Airbus. Leasingnehmer des A319 ist die Air Berlin PLC & Luftverkehrs KG. Mit rd. 28 Mio. beförderten Passagieren im Jahr 2009 ist Air Berlin die Nr. 2 in Deutschland und die Nr. 6 in Europa. Seit Übernahme durch die Fondsgesellschaft zum 31.07.2008 ist der A319 für die Dauer von 10,5 Jahren zzgl. zweier  Verlängerungsoptionen von 1,5 und 4 Jahren langfristig an Air Berlin verleast.

Marktumfeld des CFB 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I

Die Investition in die Luftfahrt bedeutet gleichzeitig die Investition in einen langfristig gewachsenen Markt. Die Zahl der jährlich beförderten Passagiere ist von ca. 10 Millionen vor rd. 50 Jahren auf mehr als 2,2 Milliarden im Jahr 2009 angewachsen. Für das Jahr 2010 erwartet die IATA eine Zunahme der Passagierbeförderung um 4,5 % und eine Umsatzsteigerung um rd. 4,9 %. Im Jahr 2028 soll nach Prognosen des Herstellers Airbus das Luftverkehrsaufkommen etwa dem 2,5-fachen des heutigen Niveaus entsprechen.

Durch die steigende Passagiernachfrage wird sich der Bedarf an Verkehrsflugzeugen nahezu verdoppeln. Die Fluggesellschaften benötigen in den kommenden 20 Jahren rd. 24.100 neue Flugzeuge im Gesamtwert von c.a. 2,9 Billionen US-Dollar. Rund 70 % des prognostizierten Bedarfs entfallen auf die Klasse der sogenannten Narrow-Body oder Single-Aisle Flugzeuge (Flugzeuge mit Standardrumpf und nur einem Mittelgang, zu denen auch der Airbus A319 gehört). Diese Flugzeugtypen verzeichneten bisher mit Abstand die stärkste Nachfrage und sind auch aktuell die am meisten verkauften Flugzeuge der Hersteller Airbus und Boeing. Beim A319 handelt es sich um eine Modell-Variante der A320-Familie von Airbus.

Beteiligungsobjekt

Erwerb eines Kurz- und Mittelstreckenflugzeugs vom Typ Airbus A319. Dieser gehört zur erfolgreichen A320 Familie des europäischen Herstellers Airbus. Der Airbus A319 ist mit bislang mehr als 1.500 Bestellungen eines der am weitesten verbreiteten Flugzeuge der Welt. Mehr als 100 Fluggesellschaften weltweit setzen auf diesen Flugzeugtypen.

Finanzierung

Das Fondsvolumen beträgt rund 27 Millionen Euro, davon etwa 10 Millionen Euro Eigenkapital. Die Commerz Real beteiligt sich mit 1 Million Euro mittelbar nachrangig am Eigenkapital. Das Fremdkapital wird durch eine langfristige Zinssicherung über die Dauer der Grundmietzeit abgesichert und in dieser Zeit bereits zu rund 70 Prozent getilgt.

Ausschüttungen

Durchgehend 9,0 % p.a. (gemäß Prognoserechnung „steuerfrei” bis einschließlich 2021), zzgl. rd. 100 % Veräußerungserlös. Die Ausschüttungen des CFB 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I erfolgen in Euro.

Steuerliche Konzeption

Der Anleger erzielt als natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Beteiligung seinem Privatvermögen zuzuordnen ist. Die Besteuerung auf Anlegerebene erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Negative Einkünfte in der Anfangsphase können nach § 15 b EStG nur mit positiven Einkünften in den Folgejahren aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft verrechnet werden. Prognosegemäß ergeben sich daher erst ab dem Jahr 2022 steuerpflichtige Gewinnzuweisungen für die Anleger.

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