Anleger haben die Möglichkeit, sich mittelbar über die Hannover Grund Treuhand GmbH (Treuhandkommanditistin ) an der Fondsgesellschaft Hannover Grund Wohnportfolio Eins GmbH & Co. KG zu beteiligen. Mit der Beteiligung an diesem Angebot können die Anleger sich an einem geplanten Wohnimmobilienportfolio mit Immobilien an ausgewählten Standorten in Deutschland beteiligen. Jeder Treugeber kann jeweils zum Ende eines jeden Jahres seine Treuhandbeteiligung auch in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft umwandeln und somit Direktkommanditist werden. Die Hannover Grund Wohnportfolio Eins GmbH & Co. KG ist mit 94,9% an der Hannover Grund Wohnportfolio Eins Objektholding GmbH & Co. KG (Objektgesellschaft) beteiligt. Weitere Gesellschafterin der Objektgesellschaft in Höhe von 5,1% ist neben der Fondsgesellschaft die Beteiligungsgesellschaft Wohnportfolio 01 mbH. Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft sind mit jeweils 40,0% die Fondsgesellschaft und die ZBVV – Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH, ein Unternehmen der ZBI Unternehmensgruppe; dazu kommt die Canopus Beteiligungs- und Verwaltungs-KG mit einem Anteil von 20,0%.
Die Objektgesellschaft plant, ein Portfolio von Wohnimmobilien aufzubauen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Wohnimmobilien noch nicht fest. Es handelt sich somit um ein sogenanntes Blind-Pool-Konzept. Entsprechend der Anlagepolitik und unter Berücksichtigung der festgelegten Investitionskriterien sollen für das Wohnportfolio eine Mehrzahl von Wohnimmobilien erworben werden. Der Erwerb der verschiedenen Einzelimmobilien durch die Objektgesellschaft erfolgt dabei prognosegemäß bis zum 01.07.2010. Bei der Beteiligung handelt es sich um ein langfristiges Investment, bei dem prognosegemäß, trotz einer vertraglich unbefristeten Fondslaufzeit, von einer planmäßigen Veräußerung der verschiedenen Objekte nach elf Jahren und einer voraussichtlichen Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2020 ausgegangen wird. Unabhängig davon ist eine erstmalige Kündigung durch den Anleger zum 31.12.2025 möglich.
Erworben werden dürfen nur überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, wie zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Wohnanlagen, die jeweils maximal 35,0% ihrer Mieteinnahmen aus gewerblich genutzten Flächen beziehen dürfen. Auf Portfolioebene dürfen insgesamt nur maximal 20,0% der Mieteinnahmen gewerblichen Mietverhältnissen entstammen. Für den Ankauf sind nur gepflegte Objekte ohne beziehungsweise mit geringem Instandhaltungsstau vorgesehen, Ausstattung und Grundrisse müssen zeitgemäß sein. Soweit geringfügige Instandhaltungsrückstände bestehen, sollen diese zeitnah nach Erwerb beseitigt werden. Der Fokus liegt auf mittleren bis guten Wohnlagen mit guter infrastruktureller Erschließung und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Gemäß den festgelegten Investitionskriterien müssen Objekte an mindestens drei verschiedenen Investitionsstandorten erworben werden, wobei jedes einzelne Objekt keinen größeren Anteil als 25,0% an den Gesamtmieteinnahmen haben darf. Mindestens 67,0% der Immobilien sollen in den westlichen Bundesländern einschließlich Berlins liegen. Als Standorte in den östlichen Bundesländern sind Dresden und Leipzig vorgesehen. Auf Basis des geplanten Kaufpreisvolumens von ca. 37,6 Mio. EUR sollen voraussichtlich acht bis 15 Wohnimmobilien durch die Objektgesellschaft erworben werden.
Zum Zeitpunkt jedes Ankaufs darf der durchschnittliche Ankaufsfaktor aller Portfolioobjekte nicht mehr als das 14fache der Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) betragen. Pro Einzelobjekt kann der Kaufpreis bis zum 16fachen der Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) betragen, sollte jedoch nicht unterhalb des 12fachen der Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) liegen. Die realen Kaufpreise pro Objekt sollen dabei 0,5 Mio. EUR nicht unter- und 7,5 Mio. EUR nicht überschreiten.
Vermietung
Zu keinem Ankaufszeitpunkt darf ein durchschnittlicher Vermietungsgrad von 85,0 % im Verhältnis zu den Gesamtmieteinnahmen des Portfolios unterschritten werden. Auf der Ebene eines Einzelobjektes darf ein Vermietungsgrad von bis zu 65,0% der Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Ankaufs nicht unterschritten werden.
Die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr sind in voller Höhe jeweils im Mai des Folgejahres vorgesehen, erstmals planmäßig im Mai 2011. Der Auszahlungsanspruch für die Jahre 2009/2010 entsteht zeitanteilig drei Monate nach dem der vollständigen Einzahlung der Kapitaleinlage folgenden Monatsersten. Für die Jahre 2010-2014 sind Ausschüttungen von 5,25% p.a. bezogen auf das Kommanditkapital prognostiziert. Für das Jahr 2020 wird eine Gesamtausschüttung von 122,13% prognostiziert. Anleger des Hannover Grund Wohnportfolio 01, die ihre Kapitaleinlage zuzüglich Agio vollständig bis zu dem Stichtag wirksam geleistet haben, an dem mindestens das Mindestplatzierungsvolumen von 2,5 Mio. EUR wirksam gezeichnet und eingezahlt worden ist, erhalten bis zum 30.06.2010 einen einmaligen Frühzeichnerbonus in Höhe von 4,0% p.a. der Kapitaleinlage ohne Agio für jeden vollen Monat, der zwischen der vollständigen Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio und dem 30.06.2010 liegt. Die Berechnung erfolgt jeweils ab dem auf die Einzahlung folgenden Monatsersten.
Auch im Falle der Verlängerung der Zeichnungsphase endet die Verzinsung am 30.06.2010. Dieser Bonus wird als Ergebnis vorab mit der ersten Auszahlung für 2010 an die entsprechenden Anleger ausgezahlt, sowie der Fondsgesellschaft zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.
Die Vermögensanlage prognostiziert einen Verkaufserlös am Ende des Jahres 2020 zum rund 14fachen der prognostizierten Jahresnettokaltmiete. |