Das Frankfurter Emissionshaus Habona Invest hat bereits die ersten fünf Einzelhandelsmärkte für den nur 5 Jahre laufenden Habona Einzelandelsimmobilienfonds 01 erworben. Investiert wird ausschließlich in neue bzw. neuwertige Einzelhandelsimmobilien mit Baujahren ab 2008. Hauptmieter wie z.B. EDEKA (Netto), REWE (Penny), Lidl und Aldi sorgen mit ihrer Bonität und den bis zu 15 Jahre laufenden Mietverträgen für eine sehr hohe Stabilität der Anlage. Kennzahlen wie Kaufkraft, Einzugsgebiet und Zentralität runden die Standort- und Wettbewerbsanalyse ab. - Investition in neue bzw. neuwertige deutsche Einzelhandelsimmobilien
- Kurze Laufzeit von 5 Jahren - 141,66% Gesamtausschüttung prognostiziert
- Risikoarme Anlage in stabile Sachwerte
- Inflationsschutz durch Kopplung der Mieten an den Lebenshaltungsindex
- Sicherer laufender Cashflow durch langfristige Mietverträge weit über die Fondslaufzeit hinaus
- Bonitätsstarke Mieter wie EDEKA, Aldi, REWE, Lidl, etc.
- Hohe geplante halbjährliche Ausschüttungen von 7,25% p.a.
Dieses Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit, mittelbar an der Vermietung und Vermarktung von zuvor getätigten Immobilieninvestitionen im Bereich des Einzelhandels zu partizipieren. Hierfür kann sich der Anleger an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG mittelbar als Treugeber oder als Direktkommanditist beteiligen.
Ziel des Fonds ist – mittelbar über die Habona Objekt 01 GmbH & Co. KG (die „Objektgesellschaft“) – der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von in Deutschland belegenen Einzelhandelsimmobilien, die primär an Discounter und Vollversorger an solitären Standorten (sog. „Stand alones“) oder in Nahversorgungszentren vermietet sind.
Die Fondsgeschäftsführung wird bei Investitionsentscheidungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Die Fondsgeschäftsführung beabsichtigt nicht mehr als 25% der dem Fonds insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionssumme in den neuen Bundesländern (Sachsen, Sachen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg) zu investieren.
- Der Fonds wird ausschließlich in großflächigen Einzelhandel mit vermietbaren Gesamtflächen von 800 m² bis 4.999 m² investieren.
- Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich in Immobilienobjekte mit abgeschlossenen langfristigen Mietverträgen (mindestens zwölf Jahre) mit einem Discounter/Vollversorger als Ankermieter investieren. Ankermieter bedeutet, dass zumindest eine Teilfläche von 800 m² gesamt vermietbarer Fläche des Immobilienobjektes an diesen vermietet sein muss.
- Der Fonds wird ausschließlich in Neubauten ab Fertigstellungsjahr 2008 oder in ab 2008 sanierte Immobilienobjekte investieren.
- Der durchschnittliche Ankaufspreis der Anlageobjekte soll bei ca. dem 12fachen der Jahresnettokaltmiete liegen (Obergrenze gemäß Investitionsrichtlinien ist das 13fache der Jahresnettokaltmiete)
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Anfang Juli 2010) befinden sich bereits vier Einzelhandelsimmobilien im Portfolio des Fonds, zwei im Raum Flensburg sowie Objekte in Schweinfurt und Offenbach/Pfalz. Damit sind rund 20 Prozent des Investitionsvolumens bereits erreicht. Weitere Investitionen sind in Verhandlung und werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgeschlossen.
Die Fondsgesellschaft ist für eine bestimmte Zeit gegründet und hat eine Laufzeit von fünf Kalenderjahren nach Fondsschließung, längstens bis zum 30. Juni 2016. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Die prognostizierte jährliche Ausschüttung (vor Steuer) beläuft sich auf 7,25%. Zusammen mit dem Liquidationserlös beträgt die durchschnittliche Ausschüttung des Habona Invest Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 über die gesamte Fondslaufzeit 7,70%. Dies entspricht einer Gesamtrückzahlung des Kommanditkapitals von 141,66% und einem IRR von 7,97%.
Anleger, die den Anlagebetrag bis zum Erreichen des Mindestplatzierungsvolumens zeichnen (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges der vollständigen Einlage), erhalten zusätzlich auf ihre geleistete Pflichteinlage ab Eingang dieser Pflichteinlage mindestens in der vertraglich vereinbarten Höhe für einen Zeitraum von drei Monaten eine Gutschrift in Höhe von 7 % p. a. bezogen auf ihre gezeichnete Einlage („Frühzeichnerbonus“). Die Abrechnung dieses Bonusses erfolgt mit der Beendigung des 1. Platzierungsabschnittes und wird unter Beachtung der Liquiditätslage der Gesellschaft den Anlegern, frühestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2010, erstattet.
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