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SachsenFonds § 6b-Fonds III

§ 6b Fonds

Dieser Fonds ist bereits platziert!

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§ 6b-Fonds III
Initiator SachsenFonds
Fondssegment § 6b Fonds
Fondsobjekte Justiz- und Verwaltungszentrum in Wiesbaden
Prognostizierte Ausschüttungen
ansteigend von… auf…
3,2 % - 5,4 %
Laufzeit 30 Jahre
Emissionsjahr 2009
Bemerkung Übertragungsfaktor 393,03 %


Porträt

Investitionsvorteile

  • Attraktiver Übertragungsfaktor von rund 393% ermöglicht dem Anleger eine hohe und sofortige Übertragung der nach § 6b/6c EStG gebildeten Rücklagen.
  • Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine der Kernstädte im wirtschaftlich starken Rhein-Main-Gebiet.
  • Moderne Immobilie (Neubau) mit flexiblem Nutzungskonzept.
  • Sichere Mieteinnahmen durch sehr langfristige Mietverträge (30 Jahre) mit solventen Mietern.
  • Langfristige Fixierung der Zinsen für die Fremdfinanzierung.
  • Ausschüttungen ermöglichen die Begleichung der aus der sukzessiven Auflösung der übertragenen § 6b Rücklage resultierenden Steuerlast.
  • Komfortable Beteiligungsform: Geringer Verwaltungsaufwand für den Anleger.

Konzeption des SachsenFonds § 6b-Fonds III

Die Anleger beteiligen sich über einen Immobilienfonds an der Büroimmobilie „Zentrales Justiz- und Verwaltungszentrum“, die mitten in Wiesbaden liegt. Der Gebäudekomplex wird voraussichtlich Ende September 2009 fertiggestellt sein. Die Immobilie (insgesamt 50.076 m²) ist über die gesamte Fondslaufzeit (30 Jahre) vollständig an das Land Hessen und die Landeshauptstadt Wiesbaden vermietet. Der Fonds verfügt über ein konsequentes Sicherheitskonzept und eignet sich aufgrund der langfristig gesicherten Einnahmen als Reinvestitionsmöglichkeit für § 6b-Rücklagen.

Ausschüttungen

Die Ausschüttungen für die Anleger des SachsenFonds § 6b-Fonds III steigen von 3,2 % p.a. auf 5,4 % p.a. an, jeweils bezogen auf die Beteiligungssumme (ohne Agio). Die Ausschüttungen dienen – abhängig vom persönlichen Steuersatz eines Anlegers – zur Begleichung der aus der sukzessiven Auflösung der § 6b-Rücklage resultierenden Steuerlast des Anlegers.

Steuerliche Konzeption

Bei der Veräußerung von Betriebsvermögen durch einen Landwirt, Gewerbetreibenden oder Freiberufler kommt es in der Regel zur gewinnbringenden Aufdeckung stiller Reserven. Diese unterliegen voll dem persönlichen Steuersatz, was zu hohen sofortigen Belastungen führt. Dem kann man durch Reinvestition des Gewinns in einen § 6b-Fonds entgegenwirken. Ein § 6b-Fonds eignet sich zur Vermeidung der sofortigen steuerpflichtigen Auflösung von gebildeten § 6b-Rücklagen, da eine individuelle Reinvestition häufig nicht möglich oder sinnvoll ist. Auch praktische Gesichtspunkte wie z.B. der damit verbundene geringere persönliche Aufwand können eine Rolle spielen. Der Übertragungsfaktor beim SachsenFonds § 6b-Fonds III beträgt ca. 393%, das heißt, mit EUR 100.000 Beteiligungssumme (zzgl. 5% Agio) kann eine Rücklage von EUR 393.000 übertragen werden.

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